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Kritische Infrastrukturen

Mitarbeiterüberprüfung
für kritische Infrastrukturen.

Scaut überprüft alle Personen mit Zugang zu kritischen Anlagen: Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber sowie externe Dienstleister in Energie, Wasser, Telekommunikation, Transport und Gesundheit. Identität, Sanktionslisten, Strafregister, beruflicher Werdegang und Qualifikationen in einem automatisierten, DSGVO-konformen Prozess. So unterstützen Sie das Sicherheitsmanagement für Personal nach dem KRITIS-Dachgesetz und die Anforderungen von NIS-2.

Hinweis: Diese Seite steht auf Deutsch zur Verfügung. Die weiteren Inhalte von scaut.com sind derzeit auf Englisch.

Warum das wichtig ist

Seit März 2026 setzt das KRITIS-Dachgesetz die EU-Richtlinie CER in deutsches Recht um. Betreiber kritischer Anlagen müssen Resilienzmaßnahmen umsetzen, die ausdrücklich auch das Personal erfassen: § 13 Abs. 3 Nr. 5 nennt ein angemessenes Sicherheitsmanagement hinsichtlich der Mitarbeitenden, einschließlich des Personals externer Dienstleister. Die Maßnahmen sind zehn Monate nach der Registrierung umzusetzen. Parallel gilt seit dem 6. Dezember 2025 das NIS-2-Umsetzungsgesetz mit erweiterten Risikomanagementpflichten nach dem BSI-Gesetz.

Die CER-Richtlinie entstand maßgeblich als Reaktion auf Insider-Bedrohungen und Sabotage gegen kritische Infrastrukturen in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Pipelines, Telekommunikation und Energiesysteme. Ein markantes Beispiel ist das polnische Eisenbahnnetz: Die Behörden meldeten „Tausende von Versuchen“, in die Signalnetze einzudringen, mutmaßlich im Rahmen russischer Cyberspionage. Der Fall zeigt, wie unzureichende Überprüfung und Aufsicht von Personal und Dienstleistern staatlich gesteuerter Sabotage die Tür öffnen können. Technische Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus. Das Management personeller Risiken muss Teil der Abwehr sein.

Was auf Ihre Liste gehört

Positionen nach Zugang zu Anlagen, Informationen und Steuerungssystemen einstufen und je Stufe ein Prüfprofil festlegen
Identität, Sanktionslisten und beruflichen Werdegang prüfen, bevor Zugang gewährt wird
Für sicherheitsrelevante Rollen das Führungszeugnis einbeziehen, das die Bewerberin oder der Bewerber selbst beim Bundesamt für Justiz beantragt
Externe Dienstleister und deren Personal über Vertragsklauseln in die Überprüfung einbeziehen
Wiederkehrende Überprüfungen planen, statt nur einmalig bei der Einstellung zu prüfen
Überprüfungen und Zugangsentscheidungen revisionssicher dokumentieren

Relevante Vorschriften

KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) NIS-2-Umsetzungsgesetz / BSI-Gesetz (BSIG) CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 DSGVO ISO/IEC 27001

Häufig gestellte Fragen

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